Befahrensregeln im Müritz-Nationalpark

Grüne Tonnen markieren vorgeschriebene Fahrrinnen.

Gelbe Tonnen sperren nicht zu befahrende Gewässerbereiche ab.

In regelmäßigen Abständen befinden sich ausgewiesene Rastplätze mit Informationstafeln und Kartenausschnitten zum jeweiligen Standort.

Außerhalb der ausgewiesenen Rastplätze gilt generelles Anlandeverbot.

Auf und an den Rastplätzen darf nicht gezeltet werden. Campen nur auf Campingplätzen.

Halten Sie ausreichenden Abstand zum Ufer und unterlassen Sie das Einfahren in die Röhrichtbestände und andere dicht bewachsene Uferbereiche, sowie auf Sandbänke. Gerade diese Biotope sind Heimstatt vieler seltener Pflanzenarten und Lebensraum verschiedener gefährdeter und störungsempfindlicher Tierarten.

Vogelansammlungen sind weiträumig zu umfahren.

Vermeiden Sie das Überfahren besonders flacher Gewässerpartien oder von Wasserpflanzenbeständen, sie sind die Hochzeits- und Kinderstuben fast aller Fischarten.

Tragen Sie dazu bei, das Wasser und die Ufer sauber zu halten. Abfälle gehören deshalb in den Müll. Benutzen Sie vorzugsweise Mehrwegverpackungen.

Organisierte Gruppenfahrten sind als genehmigungspflichtige Veranstaltungen beim Nationalparkamt anzumelden. Individuelle Fahrgruppen dürfen nicht mehr als 8 Boote betragen.

Baden nur an ausgewiesenen Stellen.

Kein Feuer machen.

Wege nicht verlassen - Tiere nicht stören.

Hunde müssen angeleint werden.

Nichts fangen, pflücken oder ausgraben.

Keinen Müll zurücklassen.

Bei Anreise mit Kraftfahrzeugen diese nur auf ausgewiesenen Parkplätzen abstellen.

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Hier können Sie sich den Flyer "Wasserwandern im Müritz-Nationalpark" herunterladen!

 

 

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